von Erich Bongard

Wie aus den Archivunterlagen hervorgeht, liegt die Huppenbroicher Mühle »Auf dem Tiefenbach«. »Der Tiefenbach entspringt im Giesselssief (Gösselssief) bei Huppenbroich, bekommt bei der Huppenbroicher Mühle den Namen »Tiefenbach« und mündet unterhalb der Mühle westlich von Dedenborn in die Rur.« Bei der in der Nähe von Huppenbroich gelegenen Mühle handelt es sich um eine ausgesprochene Getreidemühle, in der - im Gegensatz zur tiefer gelegenen Ölmühle lediglich Feldfrüchte gemahlen wurden.

1516
Die Huppenbroicher Mühle war eine ausgesprochene Zwangsmühle. Die Zeit ihrer Erbauung wie auch die ersten Daseinsperioden liegen im Dunkeln. 1516 erfahren wir von ihr in einem Rentmeister-Bericht, in der die zu Monschau gehörigen tributpflichtigen Betriebe aufgeführt werden. Es heißt hier:
»anno duesend vonfhondert ind in deme seiszienden jaire … ltem in der Dieffenbaich sal eine moelen stain. Datrinne is gedrongen Monsschen, Eimigebroich, Eicherscheid, dat Roitgen, ind Schauwartz Rot …
Item in der Dieffenbaich sal eine moelen stain, datrinnen es gedrongen Kesternich ind dat Huipenbroich …
Während mit den ersten Sätzen nicht nur das bloße Vorhandensein der Mühle bejaht, sondern auch bestätigt wird, dass sich der Betrieb „in Gang“ befindet und im Prinzip pachtfätlig ist, lassen die beiden anderen Sätze erkennen, dass die Einwohner der genannten Orte verpflichtet waren, ausschließlich in dieser Mühle ihre Feldfrucht mahlen zu lassen. Die Einwohnergemeinschaften von Conzen, lmgenbroich, Eicherscheid, Roetgen, Schwartz-Rott, Kesternich und Huppenbroich waren also in ihrer Gesamtheit die Träger der Rentabilität der Mühle. Die Mühle musste nach dem Umsatz einen Tribut an den Landesherrn als Lizenzträger abführen.

1542
Aus den Jahren 1516-1542 ist über die Mühle nichts überliefert, doch müssen die lokalen Ereignisse reichlich stürmisch verlaufen sein, denn das Gebäude war 1542 durch kriegerische Ereignisse und Kampfhandlungen zerstört und wurde 1542/43 durch den Müller neu aufgebaut. Infolgedessen wurde der Tribut für die Jahre 1543/44 erlassen.

1580
Als im Jahre 1580/81 der damalige Pächter Nellis (Cornelius) Schreiber seine Pacht abgeben sollte, war er dazu nicht in der Lage. Sein Zahlungsunvermögen begründete er mit »merklicher absterbung der untertannen und wegen großer dürre«.

1649
Etwa 70 Jahre später findet sich eine weitere Eintragung in den Monschauer Rentmeister-Rechnungen. Auch hier wird der Pächter namentlich genannt. 1649/50 ist es ein Gerhard Lauterbach. Ob der vorherige Pächter durch Tod oder Wegzug aus seinem Pachtverhältnis ausschied, ist nicht bekannt. in diesen Jahren war die Mühle nicht abgabepflichtig.

In den Unterlagen heißt es nämlich:
„Die Mühle in der Diebenbach hat Gerhard Lauterbach inne ... Da sie aber an den Amtmann verpfändet ist, kommen hier keine Zahlungen ein …

Die Mühle hat den Zwang für Kesternich, Huppenbroich und die Bergh von der Weidenbach bis an die Diebenbach …
Die Verpflichtung der einzelnen Ortschaften, nur in dieser Mühle mahlen zu lassen, war für die meisten von ihnen wegen der weiten Entfernung zeitraubend und unbequem. Sie begrüßten es daher sehr, als 1768 in Roetgen eine neue Mühle gebaut wurde.

1820
Nach der französischen Zeit, als Preußen das Rheinland übernahm, wurde in einer genauen Aufstellung mit preußischer Genauigkeit überliefert, dass im Kreis Monschau insgesamt 33 Mühlen bestanden und in Betrieb waren. 1820 wird in der Bürgermeisterei Simmerath unter Nr. 32 die Mahlmühle, Huppenbroicher Mühle genannt, aufgeführt. Sie hat 2 Mahlgänge, 1 Arbeiter, sie hat oft Wassermangel. Eigentümer oder Pächter ist eine Witwe Wilh. Heinr. Schnitzler zu Simmerath. 1830 unverändert wie 1820.

1913
Kurz und bündig steht in den Unterlagen: »Huppenbroicher Mühle abgebrannt (Besitzer Geschw. Haas)«.

In den Jahren 1929-1933, als wir Jungens in der damaligen katholischen Jungschar (nicht zu verwechseln mit dem Jungvolk der HJ) an der »Huppenbrolcher Mühle« jeden Sonntagnachmittag unsere Indianerspiele durchführten, konnte man die Mauerreste und die runden, roten Mahlsteine noch deutlich erkennen.